Arbeitssicherheit

Die Branchenlösung "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für den Stahl-, Edelstahl- und Metallhandel" wurde durch die Kommission Arbeitssicherheit des VSEMH erstellt und am 08. April 1999 durch die EKAS genehmigt.

 

Gesetzliche Vorschriften

Die EKAS-Richtlinie 6508 verpflichtet alle Betriebe zur regelmässigen systematischen Gefahrenermittlung, zur Regelung der Aufgaben und Abläufe betreffend Arbeitssicherheit und zur Dokumentation der Erfüllung der Vorkehrungen. Firmen mit besonderen Gefahren müssen noch weitergehende Analysen, Massnahmen und Konzepte unter professioneller Anleitung erstellen.


Vorteile
Vorteile der Branchenlösung ASi Arbeitssicherheit für den Handel:

  • Erfüllung der «Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit» (ASA-Richtlinie). Eine Firma, welche die Arbeitssicherheits-Branchenlösung des Handels umsetzt, erfüllt alle gesetzlichen Auflagen!
  • Minimierung des Arbeitsaufwandes für die Umsetzung der ASA-Richtlinie für die angeschlossene Firma;
  • Erstellung einer einfachen und schnell umsetzbaren Lösung in der Firma;
  • Kann als eine eigenständige Arbeitssicherheits-Lösung eingesetzt, oder in ein bereits bestehendes Qualitätsmanagement-System (QMS) integriert werden;
  • Reduktion der gesundheitsbedingten Absenzen und der damit verbundenen Kosten;
  • Senkung bzw. Stabilisierung der Unfallversicherungskosten oder Neueinstufung der Firma und damit Senkung des Prämiensatzes.


Ihr Kontakt
AEH Zentrum für Arbeitsmedizin
Ergonomie und Hygiene AG
Militärstrasse 76, 8004 Zürich
Telefon 044 240 55 55
info@aeh.ch, www.aeh.ch

oder bei:
Sekretariat Arbeitssicherheit des VSEMH
Claridenstrasse 22, Postfach 2453, 8022 Zürich
Telefon 044 201 63 00, Fax 044 201 63 02

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